warranty

High quality and great designs: Shop now at blomus.com

Garantiebedingungen Polstermöbel

Freiwillige Herstellergarantie

 

5 Jahre Garantie

Ein kompromissloser Qualitätsanspruch ist kennzeichnend für blomus und hat unseren Produkten einen Platz an der Spitze in der internationalen Welt des Designs gesichert. Daher bieten wir Erst-Endkunden unabhängig von den Ansprüchen, die ihnen gegenüber ihrem Verkäufer zustehen, eine freiwillige Herstellergarantie von fünf Jahren auf unsere Produkte. Voraussetzungen und Einzelheiten zu dieser freiwilligen Herstellergarantie finden Sie in den nachfolgenden Garantiebedingungen.

Unsere Garantiebedingungen

1. Allgemeines

Die blomus GmbH, Zur Hubertushalle 4, 59846 Sundern („blomus“) gewährt gegenüber Erst-Endkunden für blomus-Produkte der Serien TASI, LUA und KUON eine Herstellergarantie. Diese freiwillige Herstellergarantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, die dem Erst-Endkunden gegenüber seinem Verkäufer zustehen. Etwaige weitergehende Ansprüche des Erst-Endkunden gegenüber blomus (z.B. aufgrund einer etwaigen Produkthaftung) bleiben ebenfalls unberührt.

„Erst-Endkunde“ ist derjenige, der das blomus-Produkt als erster Verbraucher direkt von blomus oder einem blomus-Vertriebspartner erworben hat. „Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die das blomus-Produkt zum privaten Gebrauch erworben hat und nicht, um es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen (z.B. zum Weiterverkauf).

Diese Herstellergarantie gilt nur für den Erst-Endkunden und ist nicht übertragbar. Im Falle eines Weiterverkaufs des blomus-Produkts durch den Erst-Endkunden geht die Garantie daher nicht auf den Erwerber über, unabhängig davon, ob der Erwerber ebenfalls Verbraucher ist.

2. Umfang der Garantie, Garantiefrist

blomus garantiert dem Erst-Endkunden, dass das von ihm erworbene blomus-Produkt frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern ist. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt.

Diese Garantie gilt ausschließlich für blomus-Produkte der Serien TASI, LUA und KUON für eine Frist von 5 Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden, maximal jedoch 6 Jahre nach Herstellung. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Herstellergarantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn dem Austauschprodukt diese Garantiebedingungen beiliegen, hierdurch wird weder eine neue Garantie begründet noch die Garantiefrist erneut in Gang gesetzt.

Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Diese Herstellergarantie gilt nur für Erst-Endkunden, die das betreffende Produkte in einem Land erworben haben, in dem blomus mit eigener Vertriebsgesellschafft oder über einen Vertriebspartner vertreten ist.

3. Form und Frist der Geltendmachung, Verjährung

Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Garantie setzt die schriftliche Fehleranzeige durch den Erst-Endkunden gegenüber blomus oder dem blomus-Vertriebspartner, von dem er das blomus-Produkt erworben hat, voraus. Diese Fehleranzeige hat innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der erst-Endkunde den Fehler des blomus-Produkts erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen, und in jedem Fall vor Ablauf der Garantiefrist zu erfolgen. Es obliegt dem Erst-Endkunden zu belegen, dass die Garantiefrist noch nicht abgelaufen ist; dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs für das blomus-Produkt erfolgen.

Die schriftliche Fehleranzeige muss enthalten:

  • eine detaillierte Fehlerbeschreibung,
  • den Namen und die Anschrift des Erst-Endkunden und
  • einen Nachweis, dass und wann der Kunde das blomus-Produkt als Erst-Endkunde erworben hat, z.B. Kaufbeleg mit Kaufdatum, Handelsnamen des blomus- Vertriebspartners sowie Produktbezeichnung und/oder blomus-Artikelnummer.

Die schriftliche Fehleranzeige ist per E-Mail an garantie@blomus.com zu richten oder über das Kontaktformular unter https://www.blomus.com/de/service/contact. Nach Eingang der schriftlichen Fehleranzeige wird blomus innerhalb von 10 Werktagen mit dem Absender Kontakt aufnehmen. Vor Ablauf dieser Frist und gegenteiliger Anweisungen darf das Produkt nicht verändert oder zurückgeschickt werden. Etwas anderes ergibt sich, wenn erhebliche Schäden zu erwarten sind.

Mit Ablauf der Garantiefrist verjährt der Garantieanspruch. Wurde ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist unter Wahrung der vorstehenden Anforderungen geltend gemacht, aber die geschuldete Garantieleistung von blomus noch nicht erbracht, ist die Verjährung bis zur Leistungserbringung gehemmt.

4. Voraussetzungen und Ausschlüsse

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Garantie ist ein fachgerechter Aufbau und die fachgerechte Pflege des betroffenen blomus-Produkts gemäß der blomus Montage- und Pflegeanleitungen.

Kann blomus nachweisen oder besteht der objektiv begründete Verdacht, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so kann blomus die Garantieleistung verweigern, es sei denn, der Erst-Endkunde weist nach, dass die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Herstellergarantie begründet keine Ansprüche bei

  • gewerblicher oder selbständiger beruflicher Nutzung des blomus-Produkts;
  • Fehlender Fehleranzeige und frühzeitigem Rückversand des defekten blomus-Produkts ohne vorherige Begutachtung oder Anweisung durch blomus
  • Nichteinhalten der zur Verfügung stehenden Gebrauchs- und Montageanleitung sowie der Pflegeanleitungen;
  • Unsachgemäßer Wartung oder Reparatur des blomus-Produkts, insbesondere Reparatur oder Wartung unter Verwendung von anderen als Original blomus-Ersatzteilen;
  • Verwendung des blomus-Produkts, die nicht seinem vorgesehenen oder empfohlenen Verwendungszweck entspricht oder sonst unsachgemäß oder missbräuchlich ist
  • Produktmodifikationen, insbesondere Installation, Entfernen oder Austausch von einzelnen Teilen oder Komponenten des blomus-Produkts oder
  • blomus-Produkten, deren Artikelnummer oder Herstellungsdatum auf dem Produkt entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht wurde.

 

Diese Herstellergarantie erstreckt sich nicht auf:

  • Produktfehler, die durch Transport, Installation oder äußere Einwirkung (Stoß, Schlag, Fall) verursacht wurden;
  •  durch den Verkäufer, Aufbauservice oder dritte Personen verursachte Produktfehler oder Schäden;
  • Produktfehler, die auf normale Abnutzung (z.B. Kratzer, Abrieb) oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind (bei fahrlässiger Schadensverursachung wird ein Mitverschulden angerechnet);
  • Verschleißteile, wie z.B. Schutzfilz unter den Möbelfüßen oder Schaumstoffe.
    Die Sitzhärte hängt von der Häufigkeit der Nutzung ab und ist daher ebenfalls als Verschleißteil zu bewerten;
  • geringfügige Abweichungen des blomus-Produkts von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des blomus-Produkts keinen Einfluss haben;
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend Überschwemmung, Blitzeinschlag oder Brand.
  • Mangelfolgeschäden sowie
  • Verschmutzung durch Gebrauch
  • Muster- oder Ausstellungsprodukte, 2. Wahl-Produkte und ähnliches

5. Leistungen im Garantiefall

Bei Vorliegen eines Garantiefalls gemäß Abschnitt 1.-4. leistet blomus die Hersteller-Garantie indem blomus nach eigenem Ermessen und nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen das betroffene blomus-Produkt 1) instand setzt bzw. dafür notwendige Ersatzteile liefert, 2) einen Austausch vornimmt oder 3) dem Erst-Endkunden den Kaufpreis erstattet.

1) Instandsetzung

Regelfall ist, dass der Erst-Endkunde das fehlerhafte blomus-Produkt mit vorherigem Einverständnis seitens blomus durch einen Fachbetrieb vor Ort instandsetzen lässt. In diesem Fall umfasst die Herstellergarantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Sofern sich blomus per schriftlicher Zusage entscheidet, die Instandsetzung selbst durchzuführen, so trägt blomus die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Reparatur und eigene Arbeitskosten sowie etwaige Ausgaben für den Transport oder die Versendung des blomus-Produkts. Der Erst-Endkunde hat das fehlerhafte blomus-Produkt zugänglich zu machen.

2) Austausch

Beim Austausch wird das fehlerhafte blomus-Produkt kostenfrei durch ein neues blomus-Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene blomus-Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist blomus berechtigt, ein vergleichbares Ersatzprodukt zu liefern. Transport bzw. Versand zu und von blomus bzw. dem blomus-Vertriebspartner sowie jede Maßnahme im Zusammenhang mit dem Austausch des blomus-Produkts dürfen nur mit vorherigem Einverständnis durch blomus vorgenommen werden. Stimmt blomus der beabsichtigten Maßnahme zu, trägt blomus die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten. Der Erst-endkunde ist verpflichtet, das neue blomus-Produkt beim nächstgelegenen blomus-Vertriebspartner selbst abzuholen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das ausgetauschte blomus-Produkt geht mit der Abholung in das Eigentum von blomus über.

3) Rückerstattung des Kaufpreises

Sofern blomus eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Erst-Endkunde das fehlerhafte blomus-Produkt zurück und blomus erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis. Mit der Rückerstattung des Kaufpreises geht das Eigentum am fehlerhaften blomus-Produkt auf blomus über.

6. Folgen bei unberechtigtem Garantieverlangen

Sollte der Kunde einen Fehler als Garantiefall melden, bei dem die Voraussetzungen für eine Garantieleistung nach dieser Herstellergarantie aber nicht erfüllt sind, so sind die durch Versand oder Transport des Produkts entstandenen Kosten vom Erst-Endkunden selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Erst-Endkunde die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei blomus für den etwaigen Abbau oder die Untersuchung oder den Rücktransport des Produkts entstehen.

Sofern der Erst-Endkunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten dennoch die Ausführung der Instandsetzung wünscht, so hat er die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten selbst zu tragen.

Hat das blomus-Produkt den beanstandeten Fehler nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet blomus im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Fehlerbeseitigung hat der Erst-Endkunde in diesem Fall nicht.

Datenschutz

Die angegebenen personenbezogenen Daten des Erst-Kunden werden bei einer Anfrage im Rahmen der Herstellergarantie aufgrund gesetzlicher Befugnisse und gemäß unseren Hinweisen zum Datenschutz erhoben und verwendet (https://www.blomus.com/de/privacy-policy).

Weitergehende Rechte

Dem Erst-Endkunden stehen neben den Rechten aus dieser freiwilligen Herstellergarantie die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu.

Diese Herstellergarantie lässt insbesondere die unter Umständen weitergehenden gesetzlichen oder vertraglichen Rechte (insbesondere Gewährleistungsrechte), die der Erst-Endkunde gegen den blomus-Vertriebspartner hat, von dem er das blomus-Produkt erworben hat, unberührt.

Auch die gesetzlichen Rechte des Erst-Endkunden gegenüber blomus werden durch die Garantie weder beschränkt noch ersetzt. Das betrifft insbesondere zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz oder eine etwaige deliktische Haftung von blomus.

Das Fortbestehen der Rechte des Erst-Endkunden gilt unabhängig vom Vorliegen eines Garantiefalls und von der Inanspruchnahme der Garantie durch den Erst-Endkunden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Sundern, Deutschland. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Arnsberg, Deutschland.

Name und Anschrift des Garantiegebers:

blomus GmbH

Zur Hubertushalle 4

59846 Sundern

Deutschland

 

Thank you for visiting blomus

blomus is available to you directly from our blomus USA daughter company located in Illinois. Click below to visit the blomus USA website.

blomus USA website